| AGB |
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§ 1 Auftragserteilung und -annahme Mit der Auftragserteilung an die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Zahlungsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit der Annahme des Auftrages durch die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande.
§ 2 Angebote Die unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur - oder während der - Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Kunden hat nur in diesem Fall das Recht, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg zurückzutreten.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Designleistungen 3.a) Jeder der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. 3.b) Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg als jeweilige persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 3.c) Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. 3.d) Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 3.e) Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein. 3.f) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
§ 4 Vergütung 4.a) Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: a.a) dem Entwurfshonorar a.b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) a.c) Werkzeichnungshonorar. 4.b) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright. 4.c) Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 4.d) Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse zu überprüfen und Beanstandungen mitzuteilen, am besten schriftlich. Die Produktion der Hauptsache kann erst erfolgen, wenn eine schriftliche Druckfreigabe gegeben wurde, bei Online-Druckprodukten im Onlineshop. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.
§ 5 Fälligkeit der Vergütung 5.a) Das erste Drittel der Vergütung ist bei Aufrtagsvergabe fällig. Das zweite Drittel der Vergütung ist nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und der Rest bei der Fertigstellung fällig. Die Vergütung ist jedoch unabhängig von der Fertigstellung - soweit die nicht völlig fertiggestellte Leistung ausschließlich durch Verschulden der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg nicht fertig gestellt wurde - sechs Monate nach Auftragserteilung fällig. 5.b) Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. 5.c) Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% bis 75% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, den Rest bei Fertigstellung der Arbeiten. 5.d) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.
§ 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 6.a) Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand berechnet. 6.b) Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. 6.c) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 6.d) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 6.e) Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
§ 7 Eigentumsvorbehalt 7.a) An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 7.b) Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 7.c) Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Originale gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 8.a) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg Korrekturmuster vorzulegen. 8.b) Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. 8.c) Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, § 9 gilt sinngemäß auch für die Texte. 8.d) Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 9 Haftung 9.a) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 9.b) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg. 9.c) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg nicht. 9.d) Soweit die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschritten nicht entgegenstehen. 9.e) Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg haftet nur bei eigenem Verzug und von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.
§ 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 10.a) Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 10.b) Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz 11.a) Die an die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 11.b) Soweit sich die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
§ 12 Sonderregelungen Homepagegestaltung / Internetdienstleistungen
12.a) Leistungen, Haftung, Schadenersatz Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.
12.b)Erstellung und Testung von Webseiten Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erstellt die Webseiten nach den Wünschen des Kunden. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist berechtigt, die Preise während der laufenden Vertragsbeziehung anzupassen, wenn die Wünsche des Kunden sich während des Vertragsverhältnisses ändern. Nach Beendigung des Auftrages durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung für die von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages zur "Content Betreuung" mit der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erwirken. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout seiner von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg gestalteten Webseiten, nicht aber an Skripten und Programmen, die die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg entwickelt oder entwickelt hat und auf dem Server abgelegt hat, um die Funktionen der Webseite zu ermöglichen.
12.c) Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte Der Kunde stellt die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg für pornografische oder sonstige strafbare Inhalte ist unzulässig. Auf Grund der knappen Preiskalkulation ist es uns nicht möglich, eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der EU verstoßen könnten. Der Kunde ist für die Inhalte selbst verantwortlich.
12.d) Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers. 12.e) Anmeldung bei Suchmaschinen Soweit vom Auftrag umfasst, führt die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg eine Anmeldung der Webseiten bei einer von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistungen erbringt die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
12.f) Übertragung der Daten auf den Server Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg haftet dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, dass alle Daten vollständig und richtig übertragen wurden. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten, CMS) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
12.g) Wartung von Internetseiten "Content Betreuung" Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg abgeschlossen, ist sie dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg .
12.h) Unentgeltliche Leistungen Soweit die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Etwaige Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht. Im Rahmen der kostenlosen Homepageerstellung durch die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist der Kunde verpflichtet, die von festgelegten Gegenleistungen (z.B. das Tragen eines Werbebanners von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg im oberen Bereich der Startseite) zu erbringen, ansonsten muss der Kunde den entsprechenden Preis für die erbrachte Leistung bezahlen.
§ 13 Laufzeit und Kündigung der Verträge zur "Content Betreuung" Das Vertragsverhältnis beträgt mindestens 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine von beiden Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ausdrücklich vor. Die Rechte an allen Fotographien und Bildern aus dem Bilderarchiv der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg bleiben aber vorbehalten.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Duisburg. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Duisburg Gerichtsstand.
§ 15 Teilnichtigkeit Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
§ 16 Sonstige Bestimmungen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadensersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 50% des Nettoauftragswertes, als vereinbart. Die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ist berechtigt, sämtliche Arbeiten in Referenzlisten zu verwenden und dabei den Namen und / oder die Firmenbezeichnung des Kunden zu nennen. Sonstige Dienstleistungen der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst werden, werden nach eingehender Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber erbracht.
Stand 01.01.2011 § 1 Auftragserteilung und -annahme
Mit der Auftragserteilung an die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Zahlungsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit der Annahme des Auftrages durch die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande. § 2 Angebote § 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Designleistungen § 4 Vergütung § 5 Fälligkeit der Vergütung § 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten § 7 Eigentumsvorbehalt § 8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster § 9 Haftung § 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen § 11 Geheimhaltung, Datenschutz § 12 Sonderregelungen Homepagegestaltung / Internetdienstleistungen 12.b)Erstellung und Testung von Webseiten Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout seiner von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg gestalteten Webseiten, nicht aber an Skripten und Programmen, die die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg entwickelt oder entwickelt hat und auf dem Server abgelegt hat, um die Funktionen der Webseite zu ermöglichen. 12.c) Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte 12.d) Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen Soweit vom Auftrag umfasst, führt die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg eine Anmeldung der Webseiten bei einer von der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistungen erbringt die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind. 12.f) Übertragung der Daten auf den Server 12.g) Wartung von Internetseiten "Content Betreuung" 12.h) Unentgeltliche Leistungen Das Vertragsverhältnis beträgt mindestens 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine von beiden Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg ausdrücklich vor. Bei Kündigung hat der Kunde das Recht, die Rohdateien für Druckerzeugnisse und Webseiten gegen eine Pauschale von 85,00 € zu erwerben. Die Rechte an allen Photographien und Bildern aus dem Bilderarchiv der Werbeagentur Wild-Wiest Design aus Duisburg bleiben aber vorbehalten. § 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand § 15 Teilnichtigkeit § 16 Sonstige Bestimmungen Stand 01.01.2007 |





